7 wichtige Fakten zum Umweltbonus

Fakten zum Umweltbonus 2020

Seit 20.02.2020 gilt der neue Umweltbonus für E-Autos. Mit einem milliardenschweren Förderprogramm will die Bundesregierung die Elektroautoaus auf die Strasse bringen. Knapp die Hälfte der Deutschen könnte sich vorstellen ein E-Auto zu kaufen und die sollten sich beeilen, denn für die begehrten Modelle gibt es lange Wartezeiten bei den Herstellern.

Nach den Daten des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Behörde im Januar genau 9262 Anträge für den Umweltbonus entgegengenommen. Das war der zweithöchste absolute Zuwachs seit Einführung der Förderprämie im Sommer 2016. Aktuelle Zahlen über die Inanspruchnahme für Februar und März liegen noch nicht vor.

Uns erreichen häufig Fragen zum Thema Umweltbonus, daher haben wir hier noch mal die wichtigsten Fakten zusammengetragen:

Wie hoch sind die Kaufprämien?

Für reine E-Autos mit Batterie gibt es insgesamt 4.000 Euro »Umweltbonus – also 2.000 Euro vom Bund und 2.000 Euro vom Hersteller, die sich die Gesamtkosten von 1,2 Milliarden Euro teilen. Bei Plug-in-Hybridautos, die einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben und per Stecker geladen werden, sind es insgesamt 3.000 Euro Prämie.

Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge um 50 Prozent auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro angehoben. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.

Künftig werden auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten. Bei Gebrauchtwagen gelten besondere Kriterien: Die Förderung gilt nur für Autos mit Erstzulassung ab 5. November 2019.

Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni 2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge – und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.

Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.

Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.

Welche Modelle kommen beispielsweise in Frage?

Die Bandbreite der Modelle (hier die gesamte Liste) reicht dabei vom Elektro-Kleinstwagen Renault Zoe bis zum Plug-in-Hybrid des Oberklasse-SUV BMW X5 . Ausgenommen von der Prämie sind zum Beispiel das Luxus-E-Auto Tesla Model S.

Welche Hersteller machen bei den Kaufprämien mit?

Die deutschen Autobauer wie Volkswagen, Daimler und BMW sind dabei, aber auch viele ausländische Hersteller ziehen mit. Von Citroën bis Volvo sind alle namhaften Hersteller dabei. Einzelne Anbieter legen sogar auf die Prämien noch einen Zuschlag drauf, um E-Auto-Kunden anzulocken.

Wer kann den Umweltbonus beantragen?

Anträge dürfen Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens sechs Monate behalten.

Wo kann man den Umweltbonus beantragen?

Der Antrag ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge beim BAFA. Das BAFA prüft automatisch, ob Anträge, die nach der alten Richtlinie gestellt wurden, die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten die Bürgerinnen und Bürger den neuen Förderbetrag direkt im Rahmen des alten Antrags.

Der Antragsberechtigte muss unter anderem eine Kopie der Rechnung sowie den Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Unterlagen beträgt einen Monat nach Eingang des Antrags beim BAFA. Um den Bonus vom Staat für einen reinen Stromer oder für einen Hybrid-Wagen zu bekommen, muss auf der Rechnung vom Autohändler stehen, dass der Hersteller eine Prämie in selber Höhe vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat.

Wie lange gilt der Bonus?

Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden Euro vorgesehen, das reicht für 300.000 bis 400.000 Fahrzeuge. Bis Ende Januar 2020 wurde sie gut 173.000 Mal abgerufen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis 2025. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Die Zahl der Elektroautos ist 2019 weltweit auf knapp 8 Mio. Fahrzeug gestiegen. In Norwegen fährt bereits jedes zweite Fahrzeug elektrisch. Manche Nutzer haben weiterhin Vorurteile gegen das E-Auto. Aber inzwischen entscheiden sich immer mehr Neuwagenkäufer für einen Stromer. Die aktuelle Umweltprämie kann dabei die Unentschlossenen bei der Wahl weiter motivieren. Träumen jetzt Autohändler von steigenden Absatzzahlen? »Bis letzten Monat haben Kunden mit dem Kauf eines neuen Fahrzeugs gezögert. Jetzt ist die Hängepartie beendet.«

Wir unterstützen Autohändler bei der Umsetzung von zielgenauen Marketingkampagnen im Rahmen des Umweltbonus. Wir bringen Ihre neuen Kunden ins Autohaus

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