Neuer Umweltbonus für E-Autos ab 1. Juli. Schon jetzt bis zu einem Jahr Wartezeit für manche Modelle.

Neuer Umweltbonus für E-Autos ab 1. Juli. Schon jetzt bis zu einem Jahr Wartezeit für manche Modelle.

Ab 1. Juli tritt die Anhebung der E-Auto-Prämie in Kraft und schon vorher stürmen Kunden in die Autohäuser. Bereits 206.035 Anträge auf den Umweltbonus wurden (Stand 1. Juni 2020) bei der BAFA eingereicht. Das wirkt sich auf die Lieferzeiten einiger Fahrzeugmodelle aus, teilweise haben Autobauer bereits Verkaufsstopps verhängt. Manche Kunden gucken jetzt in die Röhre, denn sie müssen zum Teil mit langen Lieferzeiten rechnen.

Hersteller überrascht von der Nachfrage

Ausverkauft. Erst war es Klopapier, dann Desinfektionsmittel und jetzt E-Autos. Modelle wie der Kia E-Niro und die VW E-up-Familie mit dem Seat Mii electric und Škoda Citigo iV haben Lieferzeiten von einem Jahr, beim Peugeot E-208 sind es mindestens sechs Monate und Mercedes hat einen Bestellstopp für den A 250e Plug-in-Hybrid verfügt. E-Autos verkaufen sich gerade besser denn je. Im ersten Halbjahr hat sich der Elektro-Absatz in Deutschland gegenüber dem Vorjahreszeitraum nahezu verdoppelt.

Durch die Prämien und die Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent sind E-Autos günstig wie noch nie. Doch die langen Wartezeiten könnten bei einigen Käufern dazu führen, dass sie nicht mehr in den Genuss des Umweltbonus kommen. Spätestens neun Monate nach dem Einreichen des Antrags samt Kaufvertrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss das Elektroauto zugelassen sein. Bei Lieferschwierigkeiten verlängert das Amt die Frist um drei Monate.

Aktuelle E-Auto Förderung 2020

Trotzdem: Wer mit einem E-Auto liebäugelt und bisher mit dem Kauf wartete, bekommt nun einen noch größeren finanziellen Anreiz. Im Zuge des am 3. Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung in Höhe von 130 Milliarden Euro sollen Käufer von E-Autos mit der sogenannten Innovationsprämie unterstützt werden. Die Erhöhung des Zuschusses von bisher 3.000 Euro auf nun bis zu 6.000 Euro ist zeitlich begrenzt und trat am 7. Juli 2020 in Kraft. Sie gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 und wird sogar rückwirkend für alle Autokäufe, die seit dem 3. Juni 2020 getätigt wurden, bezahlt. Unbegrenzt erhältlich ist aber weiterhin der Händlerzuschuss von bis zu 3.000 Euro. Insgesamt lassen sich so bis Jahresende bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos sparen.

Geld gibt es für Kunden bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Zuschüsse im Überblick:

Typ Netto-Listenpreis Zuschuss Bund Zuschuss Hersteller Zuschuss Gesamt
E-Auto bis 40.000 6.000 3.000 9.000
E-Auto 40.001 bis 65.000 5.000 2.500 7.500
Wasserstoff-Auto bis 40.000 6.000 3.000 9.000
Wasserstoff-Auto 40.001 bis 65.000 5.000 2.500 7.500
Plug-in-Hybrid bis 40.000 4.500 2.250 6.750
Plug-in-Hybrid 40.001 bis 65.000 3.750 1.875 5.825

Die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer hat in der Praxis noch einen Einfluss auf den Umweltbonus, da auf den Herstelleranteil jeweils noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Von Juli bis Ende 2020 sind das die genannten 16 Prozent.

Kalkulationsbeispiel: Kunde kauft E-Auto
E-Auto, Bruttolistenpreis inklusive Extras 46.400 Euro
entspricht bei 16 % Mehrwertsteuer einem
Nettolistenpreis von 40.000 Euro
minus 3.000 Euro Förderung durch Hersteller
Zwischensumme netto: 37.000 Euro
plus 16 Prozent Mehrwertsteuer (5.920 Euro)
Zwischensumme brutto: 42.920 Euro
minus 6.000 Euro Innovationsprämie vom Bund
Kaufpreis brutto: 36.920 Euro
Gesamtförderung: 9.480 Euro

Theoretisch kann man so auch ein E-Auto für unter 11.000 Euro erwerben. Abzüglich des Bonus und der gesenkten Mehrwertsteuer sinkt der Preis des günstigsten förderfähigen Stromers Seat Mii Electric (Listenpreis 20.650 Euro) auf 10.649,41 Euro. (Wenn man noch einen bestellen kann.)

Auch die steuerlichen Vorteile sprechen für den Kauf eines E-Autos. Die Kfz-Steuer für reine Elektroautos entfällt bis Ende 2030 – bisher war diese Maßnahme nur bis 2025 befristet. Detailliere Informationen finden Sie hier.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legt regelmäßig fest, welche E-Autos in den Genuss der Förderung kommen. Hierzu veröffentlicht die BAFA eine Liste auf ihrer Webseite. Die komplette Liste mit den entsprechend anerkannten Netto-Listenpreisen können Sie hier herunterladen:

Grundsätzlich gilt für die Beantragung der Umweltprämie: Das Fahrzeug muss bereits gekauft und zugelassen worden sein. Erst dann kann man einen Antrag auf Förderung stellen. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Wichtig: Geförderte Autos müssen mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite* des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA). Dort ist auch ausgewiesen, welche speziellen Unterlagen man mit einreichen muss, wenn man des E-Auto entweder gekauft oder geleast hat. Der vorübergehend erhöhte Umweltbonus aus dem Konjunkturprogramm gilt bis Ende des Jahres 2021.

Was bei der Förderung rund um den Fahrzeughandel fehlt, sind die Verbrenner. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bedauerte, dass es die als Anschub in der Coronakrise erhoffte Neuauflage der Abwrackprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht gibt. Aber auch die Verbrenner profitieren (wie auch BEV und PHEV) von einer anderen Maßnahme: Die Mehrwertsteuer sinkt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent.

Wie Autohäuser von den Förderungen rund um den Fahrzeughandel profitieren, erfahren Sie bei einem Termin mit unseren Mitarbeitern. Rufen Sie uns gerne an.

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